Ebe langts…

oder das außergewöhnliche Konzept für Agrartiere der Stadt Hanau

Ein Brief von Heidi Ohl

An die
Stadtverordneten der Stadt Hanau

Sehr geehrter Damen und Herren,

über das kostenlose Hanauer Stadtjournal, das als Wurfsendung bei den Hanauer Bürgern verteilt wird, wurde am 13.07. der HIER zu findende Artikel mit der Überschrift „außergewöhnliches Konzept zum Tierschutz“ veröffentlicht. Lt. Aussage von Herrn Oberbürgermeister Kaminsky betreibt die Stadt Hanau demnach einen außergewöhnlichen Offenland-Tierartenschutz gestärkt durch das Neubaugebiet in Mittelbuchen.

Dem unbedarften Leser wird der Eindruck einer, dem Artenschutz, engagierten Stadt vermittelt.

Dazu ist folgendes anzumerken:

  • Die Stadt Hanau hätte auf Grund der vorhandenen Offenland-Tierarten eine Bebauung in Mittelbuchen erst gar nicht durchführen dürfen, insbesondere wegen des außergewöhnlichen Vorkommens der, nach EU-Recht, streng zu schützenden Feldhamster!
  • Die Stadt Hanau hätte eine artenschutzrechtliche Ausnahme beantragen müssen!
  • Die Stadt Hanau hat die Einwände der Naturschutzverbände, insbesondere die Einwendungen und die Bedenken der Arbeitsgemeinschaft Feldhamsterschutz und der Fachbiologen ignoriert und auf Konfrontation gesetzt!
  • Die Stadt Hanau spricht von einer Rechtmäßigkeit die auf Grund einer Fehlinterpretation des zuständigen Gerichtes zu Stande kam und unterstützt den Bauträger bei seinem Vorhaben bereits vor der Eröffnung des Verfahrens und des Richterspruches vollendete Tatsachen zu schaffen. In diesem Beispiel werden die Werte eines Rechtsstaates ausgehebelt.
  • Die Stadt Hanau hätte Alternativen zu diesem Baugebiet prüfen müssen, von denen ausreichend vorhanden waren! (aktuell ist in Hanau Großauheim das Bautz- Areal mit 130.000 Quadratmeter/ 1300 Wohnungen mit demselben Bauträger in Planung). Hanau war also auf die 123 Wohneinheiten im Ortsteil Mittelbuchen nie angewiesen!
  • Die Stadt Hanau hat dort eine Fläche von 3,8 Hektar potentiellen Feldhamsterlebensraum als Neubaugebiet ausgewiesen und Ausgleichsflächen von nur 2 Hektar geschaffen!

    Die Ausgleichsflächen waren aber bereits Feldhamsterlebensraum(d.h. unterirdische Baue sind vorhanden und werden bei entsprechendem Anbau von Getreide wieder als Fortpflanzungs-und Ruhestätte genutzt).Dass die bereits dort lebenden Tiere diese Flächen nach dem Maisanbau wieder nutzen, ist also kein außergewöhnlicher Erfolg der Stadt Hanau, sondern das normale Nutzungsverhalten der Tiere und bei nur 4 geöffneten Feldhamsterbauen braucht man städtischerseits nicht zu triumphieren!

    Eine gesetzlich geforderte Kompensation der durch das Neubaugebiet betroffenen Tiere fand und findet nicht statt. Der Wirkbereich wurde noch nicht einmal ansatzweise betrachtet wie z.B. im Heimat- Bundesland des speziell ausgewählten Gutachters vorgegeben!!

  • Die dem Magistrat der Stadt Hanau unterstellte untere Naturschutzbehörde hat das Bauvorhaben genehmigt, obwohl dieser Behörde bekannt war, dass kein einziges Tier umgesiedelt wurde ( was das Gericht fälschlicherweise annahm) und dass keine Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die ein erhöhtes Tötungsrisiko vermieden hätten!
  • Die Stadt Hanau „ verkauft“ alte Kompensationsflächen als außergewöhnlichen Beitrag für den Artenschutz. Diesen Flächen ging ebenfalls ein für die Natur und den betroffenen Arten auszugleichender Eingriff voraus, der nach den Vorschriften und Gesetzen auszugleichen ist. Eventuell wurde die Stadt Hanau durch das Baugebiet Hanau-Mittelbuchen an Ihre Versäumnisse in puncto Ausgleichsmaßnahmen erinnert, denen man nun im Nachhinein nachkommt. Diese versäumten und unzureichenden Kompensationen sind nicht in direktem Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet Hanau- Mittelbuchen zu sehen, sondern als ein Defizit von Umsetzungen aus der Vergangenheit. Das ist keine außergewöhnliche Tat derer man sich rühmen könnte.
  • Weder die Art Feldlerche noch der Feldhamster werden von diesem Neubaugebiet, dass diese Tiere massiv stört und das Tötungsrisiko durch weitere freilaufende Hunde und Katzen erhöht, in irgendeiner Art und Weise davon profitieren. Der Mensch wird durch dieses Baugebiet weiter in den Kernlebensraum eindringen und dadurch diese Tier verdrängen. Dass die mittlerweile sehr selten gewordenen Rebhühner im Fachbeitrag des beauftragten Biologen gänzlich vergessen wurden, wird im Nachhinein mit Bereitstellen von Futtereimern schöngeredet. Auch diese sehr scheue Tierart ist als weiterer Bodenbrüter durch die vermehrte Freizeitnutzung der dann dort hinzuziehenden Eigenheimbesitzer und deren Haustiere in großer Bedrängnis.

Mit Futtereimern ein Neubaugebiet und verloren gegangener Lebensraum auszugleichen, das ist in der Tat sehr außergewöhnlich!

Außergewöhnlich ist auch die Tatsache, dass direkt betroffene Anwohner dieser 3- jährigen Großbaustelle von einem Bauleiter des Bauträgers massiv und verbal (inkl. rassistischer Äußerungen) bedroht und Einschüchterungsversuche unternommen wurden, damit eine der bestehenden Klagen zurückgenommen wird!

Zu Guter Letzt wurde wochenlang, teils gedrosselt, teils ungedrosselt viel wertvolles Trinkwasser in einen kleinen Bach und in einen Gulli abgeleitet,trotz ausgebliebener Regenfälle bei anhaltender Trockenheit. Angeblich um eine Hauptleitung wegen Keimen zu spülen. Diese Leitung war weder an das allgemeine Wassernetz noch an zukünftige Häuser angeschlossen. Dieses Vorgehen wird sich laut Wasserversorger bei jedem weiteren Bauabschnitt wiederholen.

Hier kann man insgesamt von einer außergewöhnlichen Vorgehensweise zur forcierten Durchsetzung eines mehr als umstrittenen Baugebietes sprechen.

Außergewöhnlich ist die Überbauung von EU- Feldhamster Monitoring Flächen, die angewandte CEF-Maßnahme, die Art der Bebauung ( die sich gefühlt bedrohlich von dem ehemaligen Ortsbild abhebt), die Belastung der angrenzenden Anwohner bei dieser 3-jährigen Großbaustelle und die Durchsetzung dieses Neubaugebietes durch die Stadt Hanau.

Ein außergewöhnlicher Schutz für stark bedrohte Agrartiere lässt sich allerdings nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi Ohl