…auch bei den Aussagen des Gutachters
Während in Hanau Mittelbuchen (Gutachten vom 16.10.2017) auch nicht ansatzweise der Wirkbereich der von dem Neubaugebiet (während und nach der Bauphase) ausgeht, untersucht, geschweige denn ausgeglichen wurde, werden von dem selben Gutachter bei 2 vorherigen anderweitigen Gutachten andere Aussagen getroffen und andere Ausgleiche festgelegt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich 20.09.2012
Zitat:
Von den umfangreichen Baumaßnahmen werden zeitlich begrenzte Störungen
akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen
und Maschinen), die je nach Windrichtung und -stärke eine Ausdehnung von bis
zu mehreren 100 m haben können.
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 36 Reviere der Feldlerche erfasst,
davon 8 im Geltungsbereich des B-Plans sowie 13 weitere im 150 m-Raum um
den Geltungsbereich. Weiteres Zitat zu den untersuchten Rebhühnern:“
Eine folgende „betriebsbedingte“ Beeinträchtigung dieser Brutreviere (erhöhter Druck durch Spaziergänger, Jogger, Kinder, freilaufende Hunde) ist nicht auszuschließen.
Es ist von einem Verlust von Revieren des Rebhuhns auszugehen.
Zitatende.
Im Fachbeitrag zum Bebauungsplan in Jülich 03.11.2016, Plangebiet 2,1 Hektar ist zu lesen:
“Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund
der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften
möglich sind. Die Erfassung der planungsrelevanten Vögel erfolgte im Jahr 2012 nach den anerkannten Standardmethoden von SÜDBECK et al. (2005) in einem etwa 18 ha großen Untersuchungsgebiet.“
Weiteres Zitat:
“Weiterhin wird die Umgebung des B-Plangebietes regelmäßig durch Naherholungssuchende frequentiert. Ein erhöhtes Prädationsrisiko (z.B. für Feldhamster und bodenbrütende Feldvogelarten) besteht durch Hunde und Katzen der Anwohner umliegender Ortslagen“
Zitatende.
Merkwürdig nur, dass der Gutachter in Mittelbuchen bei einer vorhandenen wichtigen Quellpopulation von Feldhamstern, den dort lebenden Feldlerchen und Rebhühnern den Prädationsdruck von Hunden und Katzen abstreitet.
Im Leitfaden„Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen v. 09.03.2017 ( das Heimatland des Gutachters) wird der Wirkbereich mit Vorhabenbereich zuzüglich eines Radius von 300m vorgegeben.
Hätte der Gutachter schon den Wirkbereich von150 Meter untersucht, dann hätte wohl die Stadt die Ausgleichsmaßnahmen gar nicht durchführen können, da es an genügend Flächen gefehlt hätte.
Zitat Fachbeitrag von Mittelbuchen:
„Auf eine vom HMUELV (2011) empfohlene Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang (Umfeld des vom Vorhaben betroffenen Bereiches) geeignete (und
nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen
Individuen bestehen, kann verzichtet werden. Es wäre nämlich kaum valide zu
prognostizieren, dass Individuen ausweichen könnten bzw. sich keine Beeinträchtigungen der Populationen ergeben würden (vgl. WARNKE & REICHENBACH 2012).“
Zitatende.