Schutz des Feldhamster

Wie aus dem Faunistischen Gutachten hervor geht, gibt es ein bedeutendes Vorkommen dieser vom Aussterben bedrohten Art.
Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden.
Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden.

Der Feldhamster ist im Untersuchungsgebiet vor allem im südlichen Teil vertreten. Es ist davon auszugehen, dass die Art im Gebiet reproduziert. Sichtbeobachtung, Tot Fund und Nachweis mit der Fotofalle sowie insgesamt 8 Baue des Feldhamsters innerhalb der Untersuchungsfläche deuten auf eine sehr gute Eignung des Gebietes als Lebensraum für Feldhamster hin.

Auszug aus Faunistische Aufnahmen 4.

Dieses Gesetz muss auch bei diesem Baugebiet beachtet werden!

Das Gutachten sagt weiter, dass es keine Alternativen zum Baugebiet gäbe.

4.1 Empfohlene Ausgleichsmaßnahmen
Bezüglich der Feldhamsterpopulation wäre es wünschenswert alternative Standorte zu prüfen. Allerdings bestehen im Plangebiet keine bekannten Alternativen.

Auszug aus Faunistische Aufnahmen 4.1

Das stimmt nicht! Man hat nur nicht danach gesucht.
Nur weil es einen Flächennutzungsplan gibt, der kein anderes Baugebiet in Mittelbuchen ausweist kann man nicht den Feldhamster dafür leiden und sterben lassen.

Die Flächen die durch einen Gebietstausch mit dem Gebiet „Am Simmichborn“ zur Verfügung stehen (siehe Alternatives Neubaugebiet Mittelbuchen-Mitte) müssen berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Stadt, nach Flächen zu suchen!

Das Gutachten empfiehlt Schutzmaßnahmen. Diese sind auf Grund der Gesetzeslage sowieso notwendig. Sie haben mit dem Baugebiet nichts zu tun.

Sollte der derzeitig geplante Standort weiterentwickelt werden, wird vorgeschlagen, ein umfangreiches dauerhaftes Artenhilfskonzept (CEF-Maßnahme) zu erstellen. Dies sollte die vertraglich geregelte hamstergerechte Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen beinhalten sowie eine fachgerechte Umsiedlung (MAMMEN & MAMMEN 2003) der nachgewiesenen Individuen des Untersuchungsraumes. Bezüglich hamstergerechter Bewirtschaftung sind die Anlage offenerer Saatreihen (doppelter Saatreihenabstand) von Getreide (Weizen oder Triticale) und Luzerne zu empfehlen. Diese lückige Bewirtschaftung ist auch vorteilhaft für Agrarvögel, denn damit finden die Tiere Anflugmöglichkeiten auf dem Feld und können dann in die tieferen Ackerbereiche weiterlaufen.

 

Auszug aus Faunistische Aufnahmen 4.1

Unsere Landesregierung hat den Artenschutz in ihrem Koalitionsvertrag als sehr wichtigen Punkt benannt. Die Stadt muss hier alle Artenschutzbelange berücksichtigen.

Schutz und Vernetzung von Naturräumen
Das Land Hessen bekennt sich zu den internationalen und europäischen Vereinbarungen im Naturschutz und deren Umsetzung auf Landesebene. Dazu zählen das europäische Netzwerk Natura 2000 sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ein Dialog zwischen den Kommunen, der Land- und Forstwirtschaft und den Naturschutzverbänden soll die Grundlage für die Erstellung von Managementplänen und die Sicherung von Schutzgebieten nach Natura 2000 sein.
Wir wollen dem Artenverlust auch in Hessen Einhalt gebieten. Wir werden deshalb die vorhandenen Artenschutzprogramme nutzen, um die Gefährdungssituation für Rote-Liste-Arten deutlich zu senken.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der schwarz grünen Landesregierung 2014 – 2019

Auszüge zum Thema Umsiedlung des Feldhamsters aus dem Gutachten Mammen & Mammen 2003:

Im Frühjahr stört eine Umsiedlung die beginnende Reproduktion sowie die Ausbildung der Territorial- bzw. Aktionsraumstruktur nach der Überwinterung. Der Umsiedlungszeitraum ist sehr lang, da sowohl die früh erwachenden (möglicherweise bald abwandernden oder sterbenden) als auch die ihre Überwinterung erst Ende Mai oder Anfang Juni beendenden Tiere gefangen werden müssen. Bis etwa Mitte Juni werden also weitere Tiere zu den bereits umgesiedelten gesetzt, was die reproduktionszeitliche Territorial- und Aktionsraumstruktur der umgesiedelten Population nicht nur einmalig, sondern während der Hälfte der verfügbaren Reproduktionsperiode des Feld-hamsters stört. […]

Als Nachteil lässt sich anführen, dass bei Umsiedlung im Spätsommer die Populationsdichte bereits ihr Jahresmaximum erreicht hat und bis zur nächsten Reproduktionsperiode populationsbiologisch bedingt wieder abnehmen muss. Der größte Teil der Population besteht zudem aus Jungtieren, deren Mortalität höher ist als die adulter Tiere. Ob diese Unterschiede nach Verfrachtung (dann fehlende Ortskenntnis für Alt- und Jungtiere) und bei Einsetzen in eine gemanagte Ansiedlungsfläche (geminderte Mortalität durch schützende Vegetationsdecke und verbesserte Bevorratung) in gleicher Höhe auftreten, ist unbekannt.

Es gibt für beide Vorgehensweisen jeweils eine Umsiedlung, die über mindestens 1 weiteres Jahr wissenschaftlich begleitet wurde.

Bei Braunschweig wurden im Frühjahr 2002 22 Feldhamster aus einem Bebauungsgebiet umgesiedelt. Keines der per Radiotelemetrie von Anfang an verfolgten 8 Tiere blieb länger als 8 Wochen am Leben, die Hälfte nur maximal 3 Wochen. Dennoch verlief die Populationsentwicklung auf der bereits zuvor mit Feldhamstern besiedelten Ansiedlungsfläche im Jahr 2002 insgesamt positiv (KUPFERNAGEL 2003).

Wie aus den Auszügen hervorgeht, sind die Maßnahmen die das M&M (Mammen&Mammen- Gutachten) beschreibt zur Hamsterrettung nicht geeignet.
Es kommt noch hinzu, dass hier Vorgehensweisen in Betracht gezogen werden sollen, die bereits 2003 nicht zum Erfolg einer Umsiedlung geführt haben. Außerdem waren die heute von der EU verlangten Schutzmaßnahmen damals noch nicht erlassen.

Wir fordern auf die Bebauung dieser Flächen zu Gunsten der Feldhamster zu verzichten.