Die Bewohner der Flachdach Bungalows oberhalb des Wendehammers am Ende der Höhenstraße, jene an der Westerwaldstraße sowie die Feldrandbewohner entlang der Fichtelgebirsstraße am Nordhang sind extrem von den Auswirkungen der geplanten Bauweise betroffen.
Diese möchten wir im Folgenden genauer darlegen.
Der Abstand der Flachdach Bungalows zur Grundstücksgrenze liegt bei ca. 5 Meter. Die geplanten Baukörper sollen im Abstand von 3 bis 6 Meter zur Grundstücksgrenze im Altbestand errichtet werden. Dazwischen sind noch Garagen geplant, sodass der Abstand quasi Null wird.
Das bedeutet, dass man beim Betreten des Gartens, im Abstand von 8 Meter, auf eine 9 Meter breite und 10 Meter hohe, massive Wand blickt.
Die sogenannten Komfortterassen wären nach Süden und Osten orientiert. Von dort hätten die zukünftigen Bewohner hervorragende Ausblicke, insbesondere in die Gärten und Wohnungen der Bestandsgrundstücke. Privatsphäre wäre somit hinfällig.
Unsere Forderung: den Abstand zur Grundstücksgrenze wesentlich, mindestens 6 Meter, zu vergrößern.
Grundsätzlich wird die 10 Meter hohe Bebauung den Bestand um bis zu 6,5 Meter überragen.
Doppelhäuser mit einer Länge von ca. 18 Meter lang und 9 Meter Breite grenzen sich deutlich vom vorhanden Baustil ab.
Ebenso wie die Reihenhaus-Blöcke, die 80 bzw. 40 Meter lang werden sollen trägt dies zu einem Erscheinungsbild bei das nichts mit der vorhandenen Bebauung gemein hat.
Neben der optischen Wuchtigkeit stellt sich die Frage nach den klimatischen Beeinträchtigungen.
Je nach Jahres- und Tageszeit wird die Sonneneinstrahlung durch diese Bauweise stark behindert.
Der Schattenwurf kann den gesamten Garten abdecken.
Die Luftströmungen werden behindert.
Unsere Forderung: die Überbauung stark zu reduzieren.
Nur wenn unsere Forderungen Gehör finden, kann ein Neubaugebiet entstehen, dass sich in allen Belangen in den bestehenden Ort integriert.
Die Bilder zeigen ein Modell der Bebauung und ihrer Auswirkungen: