Kommentar zur Abweisung des Eilantrag

Ablehnung des Eilantrag von BUND und HGON gegen das Bauvorhaben MiBu Nordwest

Der Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen die Durchführung des Bauvorhabens, da hierdurch das Überleben des Feldhamsters gefährdet wird, wurde vom hessischen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Man folgte den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Raskin, der sich darauf spezialisiert hat -Baugebiete die durch das Vorkommen geschützter Arten in Verzug kommen können, oder deren Durchführung gefährdet ist- zur Realisierung zu bringen. Die erstellten Gutachten sind nicht ergebnisoffen, sondern („wes Brot ich ess, des Lied ich sing“) immer so, dass die Baudurchführung ermöglicht wird. Unter Einhaltung rechtlicher Möglichkeiten, die jeweils im Sinne des Bauträgers ausgelegt werden.

Im vorliegenden Fall hätte das Verwaltungsgericht durchaus hellhörig werden können, da die Klagen zweier großer Verbände bei einem so kleinen Bauvorhaben nicht alltäglich sind. Möglicherweise war die Klageschrift nicht genügend ausgefeilt oder klar formuliert um mit aller Deutlichkeit darzulegen, dass das Baugebiet dramatische Auswirkungen für die Hamsterpopulation bedeutet. Zudem, dass die Ausgleichsmaßnahmen für den Hamster bei weitem nicht ausreichend sind und, nach Ansicht der heimischen Feldhamsterschützer, ganz klar keine CEF Maßnahme darstellen.

Gericht ging von falschen Sachverhalten aus

Wie in der Presseerklärung von BUND und HGON dargelegt, ging das Gericht zudem noch von falschen Voraussetzungen aus.

Erstens dachte man dort wohl, dass die Hamster die ursprünglich im Baugebiet wohnten, in die Ausgleichsflächen umgesiedelt wurden und sich dort eingelebt hätten. Dem ist aber nicht so, die Hamster wurden durch eine bewusste Umstellung der Fruchtfolge auf hamsterschädigenden Mais vergrämt.

Im Ausgleichsgebiet fand der Gutachter der Stadt 5 neu angelegte Hamsterbauten, der örtliche Hamsterschützer H. Sattler, der in diesem Jahr schon über 300 Äcker und über 100 Maßnahmenflächen kartiert hat, fand dort Ende August einen einzigen, sicheren Hamsterbau.

Wer, wie ich viele Stunden und Tage mit H. Sattler Hamsterbauten kartiert hat, weiß, dass auch Schermäuse und Ratten Baue graben, die einem nicht so geübten Kartierer leicht als Hamsterbau erscheinen mögen.

Eine weitere Fehleinschätzung des Gerichtes betrifft das Prädationsrisiko durch die zusätzlichen Haustiere des neuen Wohngebietes.

Das Gericht folgte der Einschätzung von Raskin, dass hier keine große Gefährdung entstehe, eine Tatsache die von den heimischen Hamsterfachleuten absolut anders gesehen wird, etliche Todfunde die auf Verbiss von Katzen und Hunden zurückzuführen waren, sind hier belegt.

Klageweg wird weiter bestritten

Da der BUND und HGON den Klageweg weiter bestreiten werden, müssen die Gerichte zum Abschluss, hoffentlich nach kritischer Prüfung aller Sachverhalte und Einbindung mehrerer Fachleute, eine Urteil fällen.

Bleibt zu hoffen, dass im Falle einer Entscheidung für den Feldhamster und somit, dass nicht gebaut werden darf, das Bauvorhaben nicht schon so weit fortgeschritten ist, dass der Feldhamster dann trotzdem verloren hat.

Zweifel an Unabhängigkeit

Unverständlich neben der ersten Entscheidung des Gerichtes ist aber auch, dass die Untere Naturschutzbehörde die Freigabe zur Bebauung gegeben hat.

Gegen besseres Wissen und gegen die Aufforderung des hessischen Umweltschutzministeriums die heimischen Hamsterexperten mit in die Entscheidungsfindung einzubinden. Die UNB die dem Oberbürgermeister unterstellt ist, folgte wohl nur dem Willen des Oberbürgermeisters und des Investors.

Die Unabhängigkeit dieser Behörde darf angezweifelt werden.

von Christoph Happich