BUND & HGON – Klage Feldhamsterschutz

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) haben beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen den Bebauungsplan Nr. 39 „Mittelbuchen Nordwest – Vor dem Lützelberg“ in Hanau-Mittelbuchen eingereicht und einen sogenannten Stoppantrag gestellt.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen erklärte: „Angesichts der dramatischen Bestandseinbußen lehnen wir die Bebauung von Feldhamsterlebensräumen ab“, und Oliver Conz, Vorsitzender der HGON ergänzte: „Mit unserer Klage wollen wir ein Signal für einen besseren Schutz des Feldhamsters setzen.“

Mit dem Stoppantrag wollen die Verbände sicherstellen, dass die Lebensbedingungen des Feldhamsters nicht bereits vor dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zerstört werden und damit vollendete Tatsachen zu Lasten dieser vom Aussterben bedrohten Art geschaffen werden. Folgt das Gericht der Argumentation der Verbände zum Stoppantrag, wird die Stadt die Erschließungsmaßnahmen bis zur Entscheidung des Gerichts zurückstellen und einen Zeitverzug hinnehmen müssen.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden Klageverfahren kaum einmal innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Können BUND und HGON das Gericht dann auch in der Gerichtsverhandlung überzeugen, würde der Bebauungsplan aufgehoben, zumindest aber so lange außer Vollzug gesetzt, bis die Rechtsmängel behoben wären.

Jörg Nitsch (BUND) und Oliver Conz (HGON) bedauern diese Entwicklung. „Wir haben uns mit großem Aufwand im Genehmigungsverfahren engagiert. Doch alle unsere Argumente wurden im Rahmen der Abwägung einfach beiseite gewischt“, bedauert der HGON-Vorsitzende Oliver Conz und auch Jörg Nitsch vom BUND ist enttäuscht, dass nun eine Klage zur Durchsetzung des Naturschutzrechts nötig wird.

Die Bedeutung des Verfahrens für den Hamster und sein Stellenwert für den Artenschutz haben BUND und HGON durch zwei umfangreiche Stellungnahmen dokumentiert. Die Stellungnahme zur 1. Offenlage in 2017 hatte einen Umfang von 10 Seiten und die Stellungnahme zur 2. Offenlage in 2018 war sogar über 50 Seiten stark.

Die Verbände bemängeln insbesondere, dass die Stadt Hanau die Schäden ihrer Planung für den Feldhamster stark unterschätzt und ein völlig unzureichendes Schutzkonzept festgesetzt hat.

Hintergrundinformationen

Der in früheren Jahrzehnten häufige Feldhamster ist heute in Deutschland eine hochbedrohte Art, die in der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in der höchsten Gefährdungsstufe als „vom Aussterben bedroht“ geführt wird. Nach der Bundesartenschutzverordnung gehört er zu den besonders geschützten Tierarten und ist durch die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Anhang IV sogar streng geschützt.

Die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft macht diesen Schutz weitgehend unwirksam, da der Lebensraum Ackerland keiner Nutzungseinschränkung und die Landwirtschaft einem hohen Konkurrenzdruck unterliegt. Von essentieller Bedeutung sind deshalb aktuell

  • spezielle, staatliche Schutzmaßnahmen, die mit Landwirten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes vereinbart werden,
  • der Schutz der letzten Vorkommen vor der Zerstörung und
  • die konsequente Umsetzung der erforderlichen Schutzkonzepte und –maßnahmen, die sich aus dem Artenschutzrecht ergeben.

Mittelfristig muss die EU-Agrarpolitik eine naturnähere Produktion ermöglichen.

Die Umsetzung der derzeit von der EU geplanten drastischen Reduktion der Finanzmittel für eine umweltverträgliche Landwirtschaft um über 20 % wird das Überleben der Arten noch stärker gefährden und damit die Konflikte zwischen dem Schutz der letzten Vorkommen des Feldhamsters und den Planungen der öffentlichen Hand (Straßen, Baugebiete, usw.) noch einmal drastisch verschärfen.

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